Patientenverfügung
Unfall mit Folgen
Eine Person wird nach einem schweren Autounfall ins Krankenhaus eingewiesen. Man stellt fest, dass sie in den nächsten Minuten mehrere Gliedmaßen verlieren könnte und sofort Maßnahmen eingeleitet werden müssen, bevor die Hälfte der Körperteile komplett abstirbt. Er wird notoperiert; alles muss schnell gehen. Die Chirurgen sind fast 24 Stunden mit der Regeneration beschäftigt. Nach der Operation wird er in den Aufwachraum verschoben. Zwei Tage später wacht der Patient immer noch nicht auf, und das, obwohl das Herz schlägt. Er wird auf die Station verschoben, wo man sich darum kümmert, Angehörige ausfindig zu machen. Man erreicht den guten Freund, der auch gleich vorbeikommt. Nach einer Woche dann ein Zeichen von Wachheit. Quer durch die Station hört man ein lautes Schreien. Der 45-jährige Mann liegt panisch in seinem Bett, schreit seine Zimmernachbarn und dann das Krankenhauspersonal an.
Was ging hier schief?
Im Prinzip lief doch alles nach Plan? Der Mann, der nun aufwachte und sich kaum noch an den Unfall erinnere, stellt fest, nicht mehr laufen zu können. Für diesen Fall hat er sich selbst mal eine Patientenverfügung erstellt, bei der er festgelegt hat, welche Maßnahmen bei ihm getroffen werden dürfen und welche nicht. Diese Maßnahmen können als überlebensnotwendige Erste-Hilfe-Leistungen angewendet werden. Sie werden sofort eingeleitet, wenn ein Mensch in Lebensgefahr schwebt. Diese Maßnahmen sind im Krankenhaus klar strukturiert und erfolgen durch ein Team von Ärzten und Pflegepersonal, um eine schnelle, koordinierte Versorgung sicherzustellen.
Angehörige hat er keine und so wurde er gerettet, gegen seinen Willen, trotz der auf seinem Schreibtisch liegenden Patientenverfügung. Durch den Unfall erlitt er eine Querschnittslähmung, die nicht mehr heilbar ist, was ihn erst recht sehr sauer macht, da er nach einem Unfall dieses Ausmaßes nicht mehr weiterleben wollte. Andererseits sind Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Personal dazu verpflichtet, die in der Verfügung genannten Wünsche zu respektieren. Dazu gehört beispielsweise der Wunsch, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu erhalten oder auf bestimmte Eingriffe zu verzichten.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Wenn eine solche Verfügung vorliegt, hat sie rechtlich bindende Wirkung. Sie wird meist selbst formuliert, man kann sich jedoch auch Vorlagen holen, die es zum Teil kostenlos bei der Krankenkasse gibt. Die Patientenverfügung beinhaltet dabei Informationen zu den Eckdaten wie Vor- und Zuname, Zusatznamen, Namensänderungen, Geburtstag und -ort, Größe, Gewicht, Personalausweisnummer und den explizit geäußerten Wunsch, bei einer bestimmten Erkrankung nicht wiederbelebt zu werden.
Falls der Patient zum Beispiel festgelegt hat, keine künstliche Ernährung oder keine künstliche Beatmung zu wünschen, müssen Ärztinnen und Ärzte diese Vorgaben einhalten.
Aber warum sollte man sowas ausfüllen?
Vor allem, um den eigenen Wunsch zu respektieren und nicht gegen den Willen etwas mit dem eigenen Körper zu machen, wovon meine Wünsche und Werte absehen.
Die Verfügung soll Klarheit schaffen und Angehörige entlasten, da sie deutlich macht, was der Patient in bestimmten gesundheitlichen Situationen will oder nicht will. So müssen keine Entscheidungen gegen den vermuteten Willen getroffen werden.
In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, dass bei schwerer Krankheit oder im Sterbeprozess auf Wiederbelebungsmaßnahmen oder intensivmedizinische Behandlungen verzichtet wird. Diese Anweisungen sind bindend, solange sie klar und eindeutig formuliert sind. Rechtsgültig ist sie nur mit der Unterschrift.
Haben Sie keine Angehörigen…
Oft wird eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert, die eine Person ermächtigt, im Namen des Patienten Entscheidungen zu treffen, wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Person (Vollmachtnehmer) handelt dann im Sinne der Verfügung und sorgt dafür, dass die Wünsche des Patienten umgesetzt werden.
Eine weitere Anlaufstelle bietet die Bundesnotarkammer bei der man sich und seine Verfügung registrieren kann. Auf solche öffentliche Stellen hat man leichteren Zugriff als in das Wohnzimmer des Betroffenen.
Wie schreibt man also eine Verfügung?
Anlaufstelle für eine online Patientenverfügung bietet die Verbraucherzentrale. Sie kann alle 2 Jahre erneuert werden, da sich ja auch Wünsche verändern und man vielleicht sogar aus dem Bekanntenkreis Erfahrungen und Einblicke erfährt, die einen zum Umdenken anregen. Eine Patientenverfügung kann zu jedem Zeitpunkt verfasst werden. Bis zur Volljährigkeit ist natürlich die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten bindend. Alles in allem könnte eine Verfügung allerdings auch wie folgt aussehen:
PDF Title
Ohne Obdacht
Sport in der Menopause
Schau auch hier rein!

Schonende Haarpflege und Verlängerung
16. März 2022
Chauvinismus
2. Juli 2023