
Entlastung und Unterbringung
Pflegekräfte fallen unter das Stichwort der Sachleistung. Sie können unterschiedlich eingesetzt werden. Die Abrechnung erfolgt, je nach Pflegegrad direkt mit dem Hilfsbedürftigen oder seinem Vertreter.
Die ambulante Pflege
Die ambulante Pflege ist eine gute Möglichkeit für Menschen in Ihren eigenen 4-Wänden versorgt zu werden.
Die Pflegekräfte kommen in einem bestimmten Zeitfenster und unterstützen den Patienten bei seinem täglichen oder wöchentlichen Bedarf. Sie verrichten Pflege überall dort in der Wohnung oder außerhalb, wo sich der zu Pflegende aufhält.
Im Fokus stehen die täglichen Aktivitäten des Lebens.
Kontrolliert und angeordnet werden die Maßnahmen von der Pflegekasse.
Das Individuum kann zum Einkauf, Veranstaltungen, Gruppentreffs oder zum Spaziergang begleitet werden.
Die Behandlungspflege kann verordnete Medikamente, Verbandswechsel, den Austausch von Ausscheidungshilfsmitteln, Diabetesmanagement, Thrombose-, Kontraktions- Obstipations-, oder Atemprophylaxen oder das anlegen von Schienen ausführen.
Zudem kann eine Unterstützung im Haushalt, bei der Körperpflege, zum Überqueren von Barrieren oder der allgemeinen Bewegungsstrukturen eingeholt werden.
In der ambulanten Pflege kann aber auch kommuniziert, in schwierigen Situationen begleitet, motiviert und aktiviert werden.
Tagespflege
Die Tagespflege ist eine Möglichkeit für ältere Menschen und den berufstätigen pflegenden Angehörigen oder bei der Verhinderung am Tage einen Ersatzpflege aufzusuchen.
Die zu Pflegenden werden am Morgen abgeholt und Abends wieder nach Hause gebracht. Sie haben in den Tagespflegeeinrichtungen die Möglichkeit Gleichgesinnte zu treffen und sich auszutauschen.
In der Tagespflege werden verschiedene Angebote wahrgenommen, an denen jeder Gast sich beteiligen darf. Kochen, basteln Mottoparties.
Sie wird am Tage angeboten. Die Zeiten können aber von Organisation, Ort und Teilnehmerzahl abhängig sein und variieren.
Die vor Ort eingesetzten Pflegekräfte unterstützen, versorgen und beraten sie, wenn Bedarf besteht.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege die Kurzzeitpflege erstreckt sich bis zu 8 Wochen. Sie kann bei Verhinderung des Angehörigen wahrgenommen werden und beinhaltet eine vollstationäre 24-Stunden Pflege für bis zu 56 Tage im Jahr.
Je nach Bedarf können auch hier alle Maßnahmen übernommen werden.
Die Menschen werden aktiviert, mobilisiert und weiterführend unterstützt.
Aber auch ein Lebenslauf kann hier schon im näheren Fokus stehen, um das Individuum besser kennen zu lernen und die Vertrauens Barriere zu lockern.
Gerda bei Menschen mit einer neurologischen Erkrankung kann es hilfreich sein im Vorfeld zu erfahren, welche Vorlieben sie hatten.
Die Pflegegrade 2-5 sind hier vordergründig.
Vollstationäre Pflege
Die vollstationäre Pflege richtet sich an alldiejenigen, die wirklich nicht mehr alleine Leben können, wollen oder keine Angehörigen haben, die sie unterstützen. Hier werden die Individuen 24 Stunden versorgt.
Je nach Einrichtung werden täglich Programme, Ziele oder Maßnahmen zur Prävention oder Rehabilitation vollbracht. Sie werden versorgt, erhalten regelmäßige Behandlungspflege, wenn dies Angeordnet wurde und sind auch nicht mehr so Privat wie vorher, was gerade am Anfang sehr schwierig sein kann.
Zum einen mietet man dann einen komplett anderen Raum, muss sein ganzes Hab und Gut, was über die ganzen Jahre gesammelt wurde aufgeben und kommt dann zu wie man sagt ”anderen merkwürdigen Typen”, wo man ja eigentlich nicht hingehört.
Wäre doch nur der Schlaganfall nicht gewesen. Das Alter und Leben zieht an Niemandem vorbei.
Weiter Informationen können sie auf Gesetze im Internet
Bundesgesundheitsministerium PflegeLeistungshelfer
Den Pflegestützpunkten, der in erhalb Deutschlands wohnortnah liegt. Am Besten bei jeder Krankenkasse anfragen.